AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages
- Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Diese wird benötigt, wenn Sie eine Teilrefundierung durch ihre Krankenkasse wünschen. Eine Verordnung für die Psychotherapie erhalten sie von der Ärztin:vom Arzt Ihres Vertrauens, die:der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Einzeltherapie á 50 Minuten beläuft sich auf € 110,00.
Erstgespräch á 50 Minuten kostet € 80,00. Das Honorar für das Erstgespräch ist im Anschluss an das Gespräch in bar zu entrichten.
Gruppensitzungen á 90 Minuten € 35,00.
Diese Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.
Die Krankenkassen erstatten bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose (gemäß ICD), einen Teil der Behandlungskosten zurück.
Ermäßigte Tarife auf Nachfrage.
- Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ich stehe Ihnen für die Dauer der Behandlung ausschließlich zur Verfügung. Sollten Sie organisatorische und fachliche Fragen zu der Behandlung haben, zögern Sie nicht mir diese zu stellen.
Am Anfang der Behandlung vereinbaren wir die wichtigen Bereiche wie …
Wohin? –> Behandlungsziel (orientiert sich an Ihrem Beschwerdebild, Symptomen, Wünschen,…)
Und wie oft ? –> Maßnahmen der Behandlung (Setting)
Wann? –> Behandlungstermine
Wie lange? –> Behandlungsdauer
Wie viel? –> Kosten der Behandlung
2.2. Ihre Behandlung
Die psychotherapeutische Leistung setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere:
– persönliche individuelle Behandlung einschließlich Anamnese, Befunderhebung,
– behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe,
– Dokumentation (Krankengeschichte) und zehnjährige Aufbewahrung,
– bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden Ärzt:innen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen.
Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.
2.3. Grundsätze der psychotherapeutischen Behandlung
Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der psychotherapeutischen Arbeit: Psychotherapiegesetz, einsehbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620
Wissenschaft: Durch die laufende Teilnahme an diversen Fortbildungen, Lektüre der aktuellen Literatur, Supervision uvm. bin ich stets bemüht meine Arbeit an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten.
Selbstbestimmung: Ein Behandlungsvertrag sowie Behandlungsschritte können ohne Ihre Einwilligung sowie Kooperation nicht zustande kommen.
Verschwiegenheit: Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten und absoluten Verschwiegenheitspflicht (§15 Psychotherapiegesetz). Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Abschluss der Psychotherapie.
Akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung (wenn für die betroffene oder andere Person/en ein unmittelbar drohender Schaden entsteht) sind einzige Ausnahmesituationen, in denen die Verschwiegenheit entfallen kann.
2.4. Dokumentation
Als eingetragene Psychotherapeutin bin ich gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Diese wird auch nach Beendigung der Behandlung über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
- Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3.1. Höhe der Kosten
Das Honorar basiert auf der aktuellen Honorarliste (unter Berücksichtigung der jährlichen Indexanpassung) und wird im Rahmen des Erstgesprächs vereinbart. Siehe dazu auch Pkt. 1.2..
3.2. Zahlungsmodus
Es bestehen folgenden Zahlungsmöglichkeiten:
– Barzahlung
– Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung
Bitte bachten Sie, dass die Rechnung spätestens sieben Tage nach ihrer Ausstellung zu entrichten ist.
- Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mir mitzuteilen. Andernfalls behalten ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
- 6. Wann endet die Behandlung?
Die Behandlung endet üblicherweise im beidseitigen Einvernehmen. Im psychotherapeutischen Prozess macht es Sinn sich auch Zeit (ein paar bis mehrere Therapieeinheiten) für den Abschluss zu nehmen.
Sollte die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheinen oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten, kann es zu einem Therapieabbruch führen. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).
Falls Sie eine Teilrefundierung des Honorars durch ihren Krankenversicherungsträger in Anspruch nehmen, richtet sich diese an der Anzahl der bewilligten Therapieeinheiten. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie einen Verlängerungsantrag. Bitte sprechen Sie mich rechtzeitig darauf an.
7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?
Sie reichen zu Beginn der Behandlung ärztliche Verordnung und der von mir ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ich kann Sie gerne bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst beraten, jedoch konkrete Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.